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Termine Hier findet Ihr die Wettkampf- und Lehrgangsplanung für alle Gruppen. Die Einladungen für die Veranstaltungen werden über Eure Gruppentrainer verteilt. Nur wer beim DSV registriert ist (z.Zt. einmalig 10 Euro), die jährliche Startgebühr des DSV bezahlt hat (z.Zt. 15 Euro) und von dem ein gültiges Attest vorliegt wird zum Wettkampf gemeldet. Wenn Ihr Euch für einen Wettkampf anmeldet und dann an diesem nicht teilnehmt, müsst Ihr dem Verein das Meldegeld erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn binnen 3 Tagen nach dem Wettkampf ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Für die Fahrt zu Wettkämpfen wird ein Fahrtkostenbeitrag erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung und ist in der Einladung ausgewiesen. Die Fahrtkosten entfallen, wenn Deine Eltern zu dem Wettkampf fahren. Bei mehrtägigen Wettkämpfen mit Übernachtung und bei Auslandswettkämpfen fallen keine zusätzlichen Fahrtkosten an.
* Die Einladung zu diesem Wettkampf / Lehrgang ist verteilt worden. Es werden nur Anmeldungen angenommen, die bis zu diesem Tag bei dem Trainer vorliegen. Hier geht es zu den alten Terminen. Hinweis zur Verlängerung der Kampfrichterlizenz Die Kampfrichterordnung des DSV sagt zur Verlängerung der Lizenzen folgendes aus: Die Kampfrichterlizenz hat eine Geltungsdauer von drei Jahren. Sie wird um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Lizenzinhaber innerhalb der letzten 12 Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung teilgenommen hat. Konnte ein Kampfrichter an einer Kampfrichterfortbildung nicht teilnehmen, kann die Lizenz einmal um ein Jahr verlängert werden, wenn der Lizenzinhaber in den letzten 3 Jahren mindestens drei Einsätze pro Jahr nachweisen kann. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ruht die Gültigkeit der Lizenz bis zur nächsten angebotenen Fortbildungsmaßnahme. Beträgt dieser Zeitraum mehr als 12 Monate, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr! |